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Münzen

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 500,91
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 751,37
 
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 195,00
monatlich € 5.850,00
jährlich für Sonderzahlungen € 11.700,00
 
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.825,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 27. September 2022

Bild: TimeShops - stock.adobe.com

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by atikon

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