Steuerberatungsgesellschaft Hartberg , Gesellschaft mbH Nfg. KG - Springe direkt:

Steuernews für Klienten

Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen

Auch Kleinunternehmen sehen sich mit Kostenbelastungen auf Grund steigender Energiepreise konfrontiert. ...mehr

Was ändert sich bei der Umsatzsteuerschuld aufgrund zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer?

Rechnungsberichtigungen bei zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer nicht immer notwendig. ...mehr

Immobilienertragsteuer: Was hat sich bei gemischten Schenkungen geändert?

Bei welcher Höhe der Gegenleistung liegt bei einer gemischten Schenkung noch Unentgeltlichkeit vor? ...mehr

Was sind wesentliche steuerliche Fragen für die Rechtsformwahl?

Die Wahl der Rechtsform kann die Steuerlast wesentlich beeinflussen. ...mehr

Welche Anlagen sind entsprechend der Fossile Energieträger-Anlagen-Verordnung vom Investitionsfreibetrag ausgeschlossen?

Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern können vom Investitionsfreibetrag ausgeschlossen sein. ...mehr

Was ändert sich beim Progressionsvorbehalt für Nicht-Ansässige ab der Veranlagung 2023?

Änderung der Einkommensteuerrichtlinien: Progressionsvorbehalt auch für Nicht-Ansässige ab 2023. ...mehr

Wie hoch ist der Klimabonus 2023?

Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region. ...mehr

Wie hoch ist der Zinssatz bei der Finanz?

EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen. ...mehr

Tipps zur Umstellung eines Firmenwagens auf Elektro-Mobilität

Worauf ist bei der Anschaffung eines Elektro-Autos für Mitarbeiter zu achten? ...mehr

Was ändert sich beim Progressionsvorbehalt für Nicht-Ansässige ab der Veranlagung 2023?

Steuern

Personen, die in Österreich über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, unterliegen hier mit ihrem gesamten Welteinkommen der unbeschränkten Steuerpflicht. Basierend auf diesem innerstaatlichen Besteuerungsanspruch werden auch ausländische Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalts für Zwecke der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes herangezogen, wenn Österreich vom anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen als Ansässigkeitsstaat qualifiziert wird.

Bis dato wurde die österreichische Verwaltungspraxis stets so gelebt, dass der Progressionsvorbehalt nur dann schlagend wird, wenn Österreich vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen auch als Ansässigkeitsstaat qualifiziert wird.

Neue Rechtsauslegung ab Veranlagung 2023

Basierend auf einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wurden die Einkommensteuerrichtlinien nun dahingehend geändert, dass der Progressionsvorbehalt ab der Veranlagung 2023 auch bei all jenen Personen schlagend wird, welche zwar in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, jedoch abkommensrechtlich als im Ausland ansässig gelten.

Besonders für Personen, die zwar im Ausland ansässig sind, jedoch auch über einen österreichischen Wohnsitz verfügen, kann dies zu einer deutlichen Steuermehrbelastung in Österreich führen.

Gemäß den Einkommensteuerrichtlinien gilt diese neue Auslegung nicht für jene Personen, die in den Anwendungsbereich der Zweitwohnsitzverordnung fallen und dementsprechend keiner unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen.

Stand: 26. Juli 2023

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

zum Seitenanfang

Globalnavigation

Autor

by atikon

hCards

Logo von Steuerberatungsgesellschaft Hartberg
, Gesellschaft mbH Nfg. KG
Steuerberatungsgesellschaft Hartberg , Gesellschaft mbH Nfg. KG, work: Ressavarstraße 28, 8230 Hartberg, Österreich, work: +43 3332 63507, fax: +43 3332 63507-21
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20