Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Viele Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen sind zu beachten. ...mehr
Jährliches Update zur Bausparprämie. ...mehr
Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen ab Jänner 2024. ...mehr
Änderungen des Gesellschaftsrechts, Steuerbefreiung für bestimmte Mitarbeiterbeteiligungen und eine Reform der Gemeinnützigkeit. ...mehr
Jährliche Valorisierung der Familienbeihilfe. ...mehr
Sozialversicherung erhöht die Zinsen. ...mehr
Kontrolle des Zahlungseingangs, Verjährung, Mahnungen, Inkasso, Forderungseintreibung per Gericht. ...mehr
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023